Allgemein Geschäftsbedingungen
Stand: 06/2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Harald Zintl Naturstein,
Marktredwitzer Str. 13, 95707 Thiersheim
Tel.: 0174/4969763, E-Mail: harald.zintl@gmx.de
§1 Geltungsbereich
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(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Firma HZN Harald Zintl Naturstein mit unseren Kunden.
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(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.
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(3) Es gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergän- zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zu- stimmungserfordernis gilt in jedem Fall, etwa auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
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(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vor- rang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
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(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wer- den.
§2 Vertragsschluss
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(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kun- den Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
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(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot inner- halb von zwei Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
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(3) Die Annahme des Angebots durch uns kann entweder durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§3Lieferfrist und Lieferverzug
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(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung an- gegeben.
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(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber un- verzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt etwa vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
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(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich, soweit dieser nicht als Verbraucher handelt.
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(4) Die Rechte des Kunden gemäß nachfolgendem § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, bleiben unberührt.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
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(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatz- steuer. Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung innerhalb der vereinbar- ten Skontierfrist gewährt.
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(2) Sind längere Lieferfristen als vier Monate vereinbart und ändern sich die Löhne, Gehäl- ter, Rohstoffkosten oder sonstige Preisgrundlagen, so ist die Firma Harald Zintl Natur- stein berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise, die diese Veränderungen berücksich- tigen, zu berechnen.
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(3) Beim Versendungskauf gemäß nachfolgendem § 4 Ziffer (1) trägt der Kunde die Trans- portkosten ab Lager sowie die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transport- versicherung.
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(4) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig und auf unser Konto zu überweisen, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
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(5) Die Rechnungsstellung erfolgt in Textform ausschließlich auf elektronischem Weg.
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(6) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzin- sen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeits- zins (§ 353 HGB) unberührt.
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(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Ware blei- ben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. § 7 dieser AGB unberührt.
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(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§5 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
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(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine et- waige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes ver- einbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunter- nehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Abschluss einer Trans- portversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
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(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Sofern Sie Unternehmer sind geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
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(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder ver- zögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehrauf- wendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§6 Eigentumsvorbehalt
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(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) be- halten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
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(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfän- dungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
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(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu- rückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlan- gen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rück- tritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vor- schriften entbehrlich ist.
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(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachfolgender lit. (c) befugt, die unter Eigentums- vorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestim- mungen:
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(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Ver- bindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Mitei- gentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder ver- bundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
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(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forde- rungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorstehendem Absatz (2) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
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(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflich- ten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver- pflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß vorstehendem Absatz (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir ver- langen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außer- dem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Ver- äußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu wi- derrufen.
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(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei- geben.
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§7 Mängelrechte des Kunden
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(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anlei- tungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes be- stimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abge- gebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
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(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vor- ausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbe- schreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaf- fenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auf- trag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerun- gen sonstiger Dritter vor.
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(3) Zu beachten gilt jedoch insbesondere, dass Natursteine Naturmaterialien sind, die nach Farbe und Materialbeschaffenheit sehr oft von der Bemusterung abweichen. Unsere Be- musterungen zeigen daher nur das allgemeine Aussehen des Natursteines. Vorgezeigte Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die in Marmor vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw. ferner bei Naturstein vorkommende Po- ren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung über- nommen, wie auch keineswegs eine Wertminderung des Marmors hieraus ableitbar ist. Bei dolomitischen Marmorarten kann es durch organische Stoffe fossilen Ursprungs und eisenhaltigen eingelagerten Mineralien vereinzelt zu Gelb- oder Braunfärbungen kom- men. Die Ursache ist in der Regel die hohe Luftfeuchtigkeit sowie Sauerstoff aus der Luft. Der Kunde erkennt an, dass die vorstehend dargestellten Abweichungen des Na- tursteins von der Bemusterung sowie Verfärbungen keinen Mangel darstellen.
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(4) Wir haften gegenüber Unternehmern grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelan- sprüche des gewerblichen Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, soweit diese bestehen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde eine tunliche ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist un- sere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen gegenüber einem gewerblichen Kunden insbe- sondere keine Ansprüche auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir gegenüber Unternehmern zunächst wäh- len, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
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(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhält- nis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
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(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vor- liegt.
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(8) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB sind ausge- schlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf. Ansprüche des Kunde auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen be- stehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 8 und 9.
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(9) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben un- berührt.
§8 Sonstige Haftung
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(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
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(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
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(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vor- hersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
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Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Drit- ten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Ver- schulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausge- schlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des interna- tionalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch in- ternationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mit- telbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Thiersheim. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zu- ständigkeiten, bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt, Aufnahmen der von uns verkauften Waren zu fertigen und diese für Werbezwecke zu nutzen, soweit dem nicht Rechte Dritter insbesondere Persönlichkeits- rechte entgegenstehen.
ZAHLUNGSMETHODEN
- Banküberweisung
(für ein andere Zahlungsmöglichkeit, bitte direkt Kontakt aufnehmen)